18.08.2021
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Für das dafür nötige Antragsverfahren galt eine Frist bis zum 30.09. des Folgejahres. Allerdings wurde dieses sog. Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 01.01.2010 reformiert und auf EDV umgestellt - mit der Folge, daß einige Mitgliedsstaaten, teils bis heute, technische Schwierigkeiten mit der Anwendung haben. Deshalb hat der Ministerrat beschlossen, die Frist zur Mehrwertsteuer-Erstattung 2009 um sechs Monate auf den 31.03.2011 zu verlängern.
Es ist also noch nicht zu spät. Falls wir Ihnen helfen können, rufen Sie uns gerne an!