18.08.2021
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Das neue amtliche Formular haben wir nachstehend für Sie zum Herunterladen bereitgestellt.
Geändert hat sich, daß eine Beschränkung des Freistellungsauftrages auf einzelne Konten und Depots bei demselben Institut ab dem 31.12.2008 nicht mehr möglich ist.
Die pauschalen Abzüge bei den Zins- und Dividendeneinkünften bleiben in ihrer Höhe bestehen - nur die Bezeichnung ändert sich. Der Sparer-Freibetrag und der Werbungskostenpauschbetrag werden ab dem 01.01.2009 zu einem einheitlichen Sparer-Pauschbetrag von EUR 801 (für Verheiratete EUR 1.602) zusammengefaßt.