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Archiv 2012

07.12.2012

Änderung bei den Minijobs

Ab dem 1. Januar 2013 dürfen "Minijobber" bis zu EUR 450,00 monatlich verdienen. Zu beachten ist aber, daß für diese Beschäftigungsverhältnisse nur Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht, nicht hingegen in der Rentenversicherungspflicht.

Von dieser Verpflichtung kann sich der Beschäftigte befreien lassen - wir helfen Ihnen gerne!  



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