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Archiv 2009

08.05.2009

Verwaltungsvereinfachung für Arbeitgeber

Das ELENA-Verfahrensgesetz (verabschiedet am 06.03.2009) gibt den Arbeitgebern die Möglichkeit ab dem 01.01.2010 die monatlichen Entgeltdaten an eine zentrale Speicherstelle (ZSS) der Rentenversicherung zu übermitteln. Damit soll für Arbeitgeber die Verpflichtung zum Ausstellen folgender Bescheinigungen entfallen:

  • Arbeitsbescheinigung (§312 SGB III)
  • Nebeneinkommensbescheinigung (§313 SGB III)
  • Auskunft über Beschäftigung (§315 Abs. 3 SBG III)
  • Auskünfte Arbeitsverdienst zum Wohngeldantrag (§23 Abs. 2 WohngeldG)
  • Einkommensnachweise (§2 Abs. 7 Satz 4 BundeselterngeldG, § 9 ElternzeitG)

Die berechtigten Behörden können dann unter Mitwirkung des Betroffenen auf diese Daten zugreifen. Die Leistungsberechtigten selbst können die Daten mittels spezieller Chipkarten abrufen. Dies soll ab dem 01.01.2012 möglich sein.  



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