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Archiv 2009

26.11.2009

Solidaritätszuschlag nicht verfassungsgemäß?

Denn vorsorglich sollten Steuerzahler schon jetzt darauf achten, daß Einkommensteuerbescheide (mit denen auch der Solidaritätszuschlag festgesetzt wird) nicht unanfechtbar werden.

Im Zweifel sollte Einspruch eingelegt und Ruhen des Verfahrens beantragt werden.

Damit es hier nicht zu Formfehlern kommt, helfen wir gerne. Sprechen Sie uns bitte an!

Das Sitzungsprotokoll des Niedersächsischen Finanzgerichts stellen wir im Wortlaut zum Herunterladen zur Verfügung.  


Verhandlungsprotokoll_Ns_FG.pdf herunterladen (76,94 KB)

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