18.08.2021
Wichtige Hinweise zum Datenschutz
Zum Thema Datenschutz bitten wir vor Nutzung dieser Homepage um Beachtung unserer nachfolgenden Hinweise.
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Im wesentlichen müssen folgende Kriterien erfüllt sein, damit diese Erbschaft steuerfrei bleibt:
- Der Erblasser mußte dort nicht nur selbst gewohnt, sondern dort auch seinen Lebensmittelpunkt gehabt haben - deshalb sind Ferienwohnungen oder Wochenendhäuser grundsätzlich nicht steuerbefreit.
- Der Erbe muß Ehegatte, Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftgesetz oder Kind des Erblassers sein
- und er muß das Familienheim unverzüglich nach dem Erbfall selbst nutzen,
- und zwar für mindestens 10 Jahre.
Falls Sie Fragen haben, etwa zur "unverzüglichen" Selbstnutzung, sind wir gerne für Sie da!