18.08.2021
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SPD, Grüne und Linke halten die geplanten Änderungen für die Enlastung von Unternehmenserben weiterhin für zu großzügig und damit noch immer für verfassungswidrig.
Diese sog. Verschonungsregel war schon im Jahr 2014 vom Bundesverfassungsgericht der auslösende Grund, dem Gesetzgeber eine Frist zur Reform bis zum 30. Juni zu setzen.
Nun befindet sich das Verfahren vor den Nachverhandlungen, die im Vermittlungsausschuß zu führen sind. Wie lange das dauern wird - und vor allem zu welcher Lösung man gelangt - vermag im Moment niemand zu sagen.
Für Sie als ratsuchenden Unternehmer läßt sich diese Planungsunsicherheit, die derzeit noch herrscht, durch eine genau auf Ihre Situation abgestimmte "Korridor-Strategie" bändigen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir nehmen uns gern Zeit für Sie.