18.08.2021
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Steuertip:
Wer den Immobilienkauf kurzfristig geplant hat, sollte noch auf einen Notartermin in diesem Jahr dringen, denn der alte Steuersatz von 5 Prozent gilt noch für alle Kaufverträge, die vom Notar bis zum 31.12.2014 beurkundet worden sind.
Übrigens: Die Übergabe des Grundstücks im Jahr 2015, die spätere Kaufpreiszahlung und auch die Grundbucheintragung haben keinen Einfluß auf die Entstehung der Steuer, also den Steuersatz.
Natürlich gilt auch hier Ausnahmen, etwa die Besonderheiten des § 14 Grunderwerbsteuergesetz, die eventuell zu beachten sind - bitte fragen Sie uns, wir sind gerne für Sie da!