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Archiv 2009

03.07.2009

Das Gesetz zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung

Das Inkrafttreten soll erst später per Rechtsverordnung erfolgen.

Nach ersten Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ist mit folgendem zu rechnen (auszugsweise Widergabe aus www.faz.net):

Künftig müssen Privatpersonen und Unternehmen, die mit unkooperativen Staaten oder intransparenten Finanzzentren Geschäfte machen, den Fiskus umfassend informieren. Andernfalls könnten sie in bestimmten Fällen steuerlich stärker belastet werden und Vorteile verlieren. Behörden können Unternehmen den Abzug von Betriebsausgaben und Werbungskosten, eine Entlastung von der Kapitalertragsteuer oder eine Steuerbefreiung für Dividenden verweigern.

Finanzämter dürfen zudem härter gegen Top-Verdiener im Inland vorgehen. Auch ohne besonderen Anlass sollen Steuerprüfungen gestattet sein bei Privatleuten mit Jahreseinkünften von mehr als 500.000 Euro. Auch sollen sie Aufzeichnungen und Unterlagen über ihre Einkünfte sechs Jahre lang aufheben. Bei Außenprüfungen dürfen laut Bundestags-Pressedienst Steuerbehörden eine Wohnung nur mit Genehmigung des Steuerpflichtigen betreten.



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