18.08.2021
Wichtige Hinweise zum Datenschutz
Zum Thema Datenschutz bitten wir vor Nutzung dieser Homepage um Beachtung unserer nachfolgenden Hinweise.
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Für das dazwischen liegende Jahr 2011 gilt die letzte Karte des Jahres 2010 fort. Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte weder vernichten noch an den Arbeitnehmer aushändigen, es sei denn, der Mitarbeiter scheidet aus.
Und wie ist zu verfahren, wenn ein Beschäftigter im Jahr 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte benötigt, weil er (wieder) ins Erwerbsleben eintritt?
Diese und weitere Fragen hat das Bundesfinanzministerium in einem aktuellen Newsletter beantwortet, den wir für Sie zum Herunterladen bereitstellen.
Für weitergehende Fragen rund um das Thema Lohnsteuer und andere Abzüge sprechen Sie uns gerne an!