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Archiv 2007

05.07.2007

Pflichtangaben in E-Mails

Elektronische Post muß mittlerweile die gleichen Angaben enthalten wie Geschäftsbriefe.

Verstöße sind mit Zwangsgeld bedroht und können zu kostspieligen Abmahnungen führen. Welche Angaben in Ihrem Falle verpflichtend sind, hängt auch davon ab in welcher Rechtsform Sie Ihr Unternehmen betreiben. Im Zweifel sprechen Sie uns bitte an.



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