18.08.2021
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Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. spricht von einem Stillstand bei den Beratungen, vgl. Anhang. Die entscheidenden Lesungen des Gesetzentwurfs sollen erst Mitte Oktober im Bundestag erfolgen. Das Gesetzeswerk (neues Bewertungs- und Erbschaftsteuerrecht) soll dann planmäßig zum 31.12.2008 erfolgen.
Damit wird die Zeit zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten, die für Gestaltungsplanung genutzt werden kann, für eine gute Beratung kaum ausreichend sein.