18.08.2021
Wichtige Hinweise zum Datenschutz
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Unterschreibt der zusammenveranlagte Ehegatte die Einkommensteuererklärung mit, beteiligt er sich damit nicht an einer Steuerhinterziehung seines Ehepartners.
Allein durch die Unterschrift wird ein Ehegatte nicht zum Mittäter oder Teilnehmer eines Steuervergehens.
Diese Frage wurde mit Beschluß vom 16.10.2007 - 3 Ws 308/07 vom OLG Karlsruhe entschieden, vgl. NJW 3/2008, Seite 162.