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Archiv 2013

02.08.2013

Ein geplanter Hauskauf sollte noch 2013 erfolgen

Das Gerichts- und Notarkostengesetz nimmt ab dem 1. August 2013 die wesentlichen Regeln der früheren Kostenordnung (KostO) in sich auf. Damit ist auch eine Erhöhung der Notargebühren verbunden. Der Gebührenanstieg ist nicht für alle amtlichen Tätigkeiten gleich groß, der Durchschnitt liegt bei 15 Prozent. Nach Berechnungen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 31.07.2013 fallen beispielsweise bei einem Immobilienerwerb von 200.000 Euro fortan 1.305 Euro netto an, bisher schlugen Beurkundung, Vollzug und Betreuung mit 1.085 Euro zu Buche - also ein Plus von 20 Prozent.

Zudem kommt noch, daß mehrere Bundesländer planen, die Grunderwerbsteuer ab Januar 2014 ein weiteres Mal anzuheben. In Schleswig-Holstein plant man eine Erhöhung auf 6,5 Prozent. So würde dann beispielsweise eine Eigentumswohnung für 200.000 Euro  immerhin 13.000 Euro an Grunderwerbsteuer kosten.

Zu diesem Beispiel ein Tip:

Mit der Wohnung geht auch die Instandhaltungsrücklage auf den neuen Eigentümer über – und die ist steuerfrei, aber nur dann, wenn der Betrag der Rücklage beim Kauf konkret genannt wird.

Für weitere Beratungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.



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