18.08.2021
Wichtige Hinweise zum Datenschutz
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Ab dem 1. Januar 2013 dürfen "Minijobber" bis zu EUR 450,00 monatlich verdienen. Zu beachten ist aber, daß für diese Beschäftigungsverhältnisse nur Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht, nicht hingegen in der Rentenversicherungspflicht.
Von dieser Verpflichtung kann sich der Beschäftigte befreien lassen - wir helfen Ihnen gerne!