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Archiv 2014

04.09.2014

Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung kann brandgefährlich sein

Folgender Fall:

Ein reuiger Steuersünder unterhält bei  einer Bank mehrere Konten und ein Wertpapierdepot. Er möchte reinen Tisch machen und alle Bankverbindungen und Erträge dem Finanzamt offenlegen. Er bittet daher seinen ihm aus langen Jahren vertrauten Sachbearbeiter um eine vollständige Übersicht.

Dem Bankmitarbeiter liegt aber ein Rundschreiben vom 5. März 2014 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor, in dem es heißt, daß Mitarbeiter bei Verdacht auf Geldwäsche eine Verdachtsanzeige an die Behörden geben müssen, wollen sie sich selbst nicht strafbar machen. Der Verdacht sei schon gegeben, so liest er weiter, wenn Transaktionen beobachtet werden konnten, die nicht erkennbar seriös waren. Kann er das wohl ausschließen?

Die BaFin hat für den geschilderten Fall die Straffreiheit praktisch abgeschafft – in aller Stille.

Die ersten Schritte in die Steuerehrlichkeit sollten daher nicht unbedingt zu Ihrer Bank führen, sondern eher zu Ihrem Steuerberater – wir helfen gerne.



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