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Archiv 2009

07.10.2009

Ehegatten haben eine neue Wahlmöglichkeit für den Lohnsteuerabzug

Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, können ab dem Kalenderjahr 2010 für den Lohnsteuerabzug ein neues Verfahren nutzen. Statt die Steuerklassen III und V oder die Steuerklassen IV und IV zu kombinieren, können sie dann auch die Kombination aus IV und IV mit Faktor wählen.

Durch das so genannte Faktorverfahren erreichen sie, dass bei jedem der Ehegatten die steuerentlastenden Vorschriften beim eigenen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden – insbesondere der Grundfreibetrag. Mit dem Faktor wird außerdem die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Der Vorteil: Schon beim Lohnsteuerabzug werden bei jedem Ehegatten die steuerrechtlichen Abzüge – insbesondere der Grundfreibetrag – berücksichtigt. Außerdem können hohe Nachzahlungen vermieden werden, die bei der Kombination III/V auftreten können.

Eintragung auf Lohnsteuerkarte

Wer das Faktorverfahren im nächsten Jahr anwenden will, kann die Eintragung des Faktors nach Erhalt der Lohnsteuerkarten 2010 bei seinem zuständigen Finanzamt beantragen. Der Faktor wird durch das zuständige Finanzamt ermittelt und eingetragen. Die bekannten Kombinationen der Steuerklassen III und V sowie IV und IV ohne Faktor sind weiterhin möglich.

Neue Berechnungsmöglichkeit

Alle, die sich nun fragen, ob sich das neue Faktorverfahren für sie lohnt, können es im Internet künftig selbst nachrechnen. Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder stellen auf den Internetseiten – neben dem Abgabenrechner [Glossar] – in Kürze auch eine Berechnungsmöglichkeit für den Faktor bereit, damit die Arbeitnehmer-Ehegatten die steuerlichen Auswirkungen der jeweiligen Steuerklassenkombination prüfen können.


Faktorverfahren_Fragen_Antworten.pdf herunterladen (39,27 KB)

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