Neuigkeiten

18.08.2021
Wichtige Hinweise zum Datenschutz
Zum Thema Datenschutz bitten wir vor Nutzung dieser Homepage um Beachtung unserer nachfolgenden Hinweise. >> mehr...

>> Archiv anzeigen

Archiv 2009

07.10.2009

Hoffnung für die Abziehbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers

sie regelmäßig einen Teil ihrer Arbeit zu Hause verrichten.

Der BFH hat ernstliche Zweifel an diesem seit 2007 bestehenden Abzugsverbot. Doch Vorsicht: Die Finanzämter sind zwar per Erlaß des Bundesfinanzministerium (BMF-Schrb. vom 06.10.2009 - A3 - S 0623/09/10001) angewiesen, die Kosten vorläufig anzuerkennen.

Fällt die endgültige Entscheidung des BFH aber für den Steuerpflichtigen negativ aus, müssen die "ersparten" Steuern verzinst zurückgezahlt werden.

Für Rückfragen in Ihrem individuellen Fall, sprechen Sie uns bitte an!  



Zurück zur vorherigen Seite

Zurück zur Übersicht

Mandanten-Login

Benutzername:
Passwort:

Passwort vergessen?
 
 
BEGRA Steuerberatungsgesellschaft mbH · Straßburger Straße 37 · 44623 Herne · Tel: 02323 - 948 70 · Fax: 02323 - 948 750 · e-mail: info@begra-herne.de