18.08.2021
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In dem jüngst veröffentlichten Urteil (vgl. NJW 36/2007, S. 2656) hat der Bundesfinanzhof bestätigt, daß Verträge zwischen nahen Angehörigen, die zivilrechtlich nichtt wirksam sind, auch steuerrechtlich nicht anzuerkennen sind.
Zur Begründung heißt es, daß es im Familienverbund typischerweise an einem Interessengegensatz fehlt und zivirechtliche Gestaltungsmöglichkeiten steuerrechtlich mißbraucht werden können. Deshalb sollen an den Nachweis einer ernstlichen Vertragsgestaltung strenge Anforderungen gestellt werden.
Somit ist darauf zu achten, daß etwaige zivilrechtliche Formvorschriften eingehalten werden und die Vereinbarung im übrigen dem entspricht, was unter Fremden üblich ist (sog. Fremdvergleich).