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Archiv 2013

17.05.2013

Ererbtes Haus oder Wohnung kann frei von Erbschaftsteuer sein

Im wesentlichen müssen folgende Kriterien erfüllt sein, damit diese Erbschaft steuerfrei bleibt:

  • Der Erblasser mußte dort nicht nur selbst gewohnt, sondern dort auch seinen Lebensmittelpunkt gehabt haben - deshalb sind Ferienwohnungen oder Wochenendhäuser grundsätzlich nicht steuerbefreit.

  • Der Erbe muß Ehegatte, Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftgesetz oder Kind des Erblassers sein

  • und er muß das Familienheim unverzüglich nach dem Erbfall selbst nutzen,

  • und zwar für  mindestens 10 Jahre.

Falls Sie Fragen haben, etwa zur "unverzüglichen" Selbstnutzung, sind wir gerne für Sie da!   
 



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