Einführung der E-Rechnung – was Sie wissen müssen
Ab dem 01.01.2025 wird die elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen verpflichtend. Das bedeutet: Es müssen rechtzeitig technische Voraussetzungen geschaffen und die Prozesse entsprechend angepasst werden. Eine sorgfältige Verfahrensdokumentation spielt dabei eine entscheidende Rolle. Sie stellt sicher, dass die Umstellung nachvollziehbar dokumentiert wird – ein wichtiger Faktor für spätere Betriebsprüfungen.
Verfahrensdokumentation schützt vor Hinzuschätzungen
Kann bei einer Betriebsprüfung keine Verfahrensdokumentation vorgelegt werden, gilt dies bereits als formeller Mangel. Ist die Nachvollziehbarkeit oder Nachprüfbarkeit der Buchführung dadurch beeinträchtigt, drohen Hinzuschätzungen gemäß § 162 AO – oft mit empfindlichen Nachzahlungen.
Für Steuerberater bedeutet dies nicht nur finanzielle Risiken für ihre Mandanten, sondern auch eine mögliche Belastung des Vertrauensverhältnisses.
Warum Sie jetzt handeln sollten
Eine Verfahrensdokumentation ist nicht nur ein gesetzliches Erfordernis, sondern bietet auch langfristige Vorteile:
- Sie schafft Rechtssicherheit für Unternehmen und Steuerberater.
- Sie dokumentiert Prozesse klar und nachvollziehbar für Prüfungen.
- Sie verhindert finanzielle Risiken durch Nachzahlungen oder Hinzuschätzungen.
Fehlt die Dokumentation, bleibt ein Einfallstor für die Finanzverwaltung offen, das schnell zu vermeidbaren Konsequenzen führt.
Fazit: Rechtzeitig vorbereiten, Risiken vermeiden
Die E-Rechnung kommt – und mit ihr die Pflicht, Prozesse transparent und rechtskonform zu dokumentieren. Eine vollständige und rechtssichere Verfahrensdokumentation schützt Unternehmen vor Hinzuschätzungen und stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen Mandanten und Steuerberatern.
Sichern Sie sich rechtzeitig ab und schaffen Sie klare Verhältnisse! Kontaktieren Sie uns, um mehr über die notwendigen Schritte zur E-Rechnung und zur Verfahrensdokumentation zu erfahren.
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